Im Abfallrecht spielt eine Vielzahl von Gesetzesregelungen eine Rolle.
So gibt es zahlreiche Rechtsvorschriften, die durch die EU erlassen wurden. Diese gelten teilweise unmittelbar (Verordnungen); teilweise sind sie erst in nationales Recht umzusetzen (Richtlinien / Entscheidungen). Weiterhin gibt es Regelungen des Bundes, etwa verschiedene Gesetze, Verordnungen und technische Anleitungen. Darunter stehen dann noch die Rechtsvorschriften der Länder, beispielsweise Ausführungsvorschriften für Bundesgesetze und eigene Verordnungen wie z. B. die hessische Deponieeigenkontroll-Verordnung (DEKVO).
Hinweis: Ferner finden Mitteilungen, Empfehlungen und Informationsschriften der LAGA (Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall) vielfältige Anwendung. Die LAGA-Papiere haben zunächst für sich alleine genommen keinen rechtsverbindlichen Charakter. Sofern sie jedoch ausdrücklich in Gesetzen oder Verordnungen genannt werden oder auf dem Erlassweg explizit eingeführt werden, erlangen sie ganz oder in Teilen eine rechtliche Verbindlichkeit
Die einschlägigen Regelungen finden Sie hier:
Links zu rechtlichen Regelungen
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Bundesrecht Angebot von Bundesministerium der Justiz und juris GmbH
Hessenrecht Angebot von Hessenrecht (Hessische Staatskanzlei)