Das Kreislaufwirtschaftsgesetz bietet Betrieben die Möglichkeit, sich als Entsorgungsfachbetrieb zu qualifizieren. Diese Zertifizierung richtet sich an Unternehmen oder organisatorisch selbständige Teile von Unternehmen, die Abfälle
sammeln,
befördern,
lagern,
behandeln,
verwerten,
beseitigen,
mit diesen handeln oder
makeln.
Erforderlich ist ein Überwachungsvertrag mit einer technischen Überwachungsorganisation (TÜO) oder die Mitgliedschaft in einer Entsorgergemeinschaft.
Entsorgungsfachbetriebe benötigen ein hohes Maß an Sach- und Fachkunde, die den verantwortlichen Personen in Fachkundelehrgängen vermittelt wird.
Neben rechtlichen Erleichterungen genießen die als Entsorgungsfachbetrieb zertifizierten Unternehmen häufig auch wirtschaftliche Vorteile wie z. B. die Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit.