Verwaltungsfachangestellte/-r ist ein anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und wird in Hessen in der kombinierten Fachrichtung Landes- und Kommunalverwaltung ausgebildet.
Die Ausbildung dauert regelmäßig drei Jahre.
Maßgebliche Rechtsgrundlagen für die praktische Ausbildung und die Prüfungsanforderungen sind die
Bundesverordnung vom 19. Mai 1999 (BGBl. I S. 1029)
Hessische Verordnung vom 26. Juli 1999 (StAnz. S.2458).
Der Rahmenlehrplan für den berufsschulischen Unterricht ist im Bundesanzeiger Nr. 169a vom 9. September 1999 veröffentlicht.
Die folgenden Links führen zur Seite des Hessischen Verwaltungsschulverbandes und enthalten Informationen zu den Lehrgängen. Weitere Informationen der Zuständigen Stelle (Formulare, Merkblätter, Rechtsgrundlagen) finden Sie in der linken Navigation.