Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten im Bereich der Tierseuchenbekämpfung
Ziel der staatlichen Tierseuchenbekämpfung ist die Vorbeugung und Bekämpfung von Tierseuchen und der Schutz des Menschen vor der Übertragung bestimmter Krankheiten vom Tier auf den Menschen.
Durch das Dezernat 54 wird die Koordinierung der Tierseuchenbekämpfung übernommen. Mit Gründung der EG und schließlich des gemeinsamen Binnenmarktes ist die Tierseuchenbekämpfung eine europäische Aufgabe geworden. Die Ausbreitung der Tierseuchen erfolgt in vielen Fällen über den Handel mit Tieren und tierischen Erzeugnissen, aber auch durch tierische Produkte, die im Rahmen des Reiseverkehrs mitgebracht werden.
Die Zulassung von bestimmten Betrieben wie Viehsammelstellen, Viehhandelsunternehmen, Besamungsstationen, Embryotransfereinrichtungen und Schlachthöfen, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen wollen, obliegt dem Regierungspräsidium.
Die wesentliche Rechtsgrundlage hierfür stellt die Binnenmarkt-Tierseuchenschutzverordnung dar.
Zudem werden Genehmigungen zum Arbeiten sowie zum Erwerb und Abgabe von Tierseuchenerregern nach der Tierseuchenerreger-Verordnung
erteilt.
In Zusammenarbeit mit der Hessischen Tierseuchenkasse (HTSK) erfolgt die Überprüfung von Entschädigungsanträgen und die Erstellung von Fach- und Obergutachten. Der stellvertretende Vorsitz der Tierseuchenkasse, Vorstandsarbeit, Beschlussfassung und Beratung werden ebenfalls von einem Vertreter des Dezernates 54 ausgeübt.
Darüber hinaus erfolgt die Kontrolle der Rinderkennzeichnung in landwirtschaftlichen Betrieben als wesentlicher Beitrag zum vorbeugenden Verbraucherschutz (Bestandteil der lückenlosen Rückverfolgbarkeit von Rindfleisch und daraus hergestellten Erzeugnissen).