Unter Cross Compliance werden all jene Regelungen zusammengefasst, die der Landwirt ab 1. Januar 2005 einzuhalten hat um in den Genuss von Direktzahlungen zu kommen. Die Prämienzahlung wird an die Einhaltung von Auflagen zum Verbraucher-, Umwelt-, Natur- und Tierschutz geknüpft. Die Einhaltung der Regeln wird kontrolliert. Bei einem Verstoß werden die Prämienzahlungen gekürzt.
Im Bereich der Tierseuchenüberwachung sind folgende Standards zu beachten :
Kennzeichnung und Registrierung von Rindern
VVVO, Richtlinie 92/102 EWG, VO's (EG) 2629/97 und 1760/2000
Kennzeichnung und Registrierung von Schafen und Ziegen
VVVO, Richtlinie 92/102 EWG, VO (EG) 21/2004
Kennzeichnung und Registrierung von Schweinen
VVVO, Richtlinie 92/102 EWG
Bekämpfung von Tierseuchen
VO (EG) 999/2001, Richtlinien EWG/EG 85/511, 92/119 und 2000/75