Für alle Gewässer (Grund- und Oberflächenwasser) wird das sog. Wasserbuch geführt. Das Wasserbuch ist ein Verzeichnis aller bestehenden Wasserrechte und gibt Auskunft über Art und Umfang der Wasserrechte.
In das Wasserbuch werden z.B. folgende Rechte eingetragen:
Rechte zur Entnahme von Grund- oder Oberflächenwasser Rechte zur Einleitung von Abwasser Rechte zum Ausbau von Gewässern Fischereirechte Wasserschutz-, Heilquellenschutz- und Überschwemmungsgebiete
Das Wasserbuch ist öffentlich, d.h. die Einsicht in das Wasserbuch ist jedem gestattet.
Das Regierungspräsidium führt das Wasserbuch auch für Rechte, die von den unteren Wasserbehörden erteilt wurden, also auch für die Landkreise Gießen, Lahn-Dill, Limburg-Weilburg, Marburg-Biedenkopf und Vogelsberg.