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Nicht alle Schwimmhilfen und Wasserspielzeuge sind empfehlenswert!

13.07.2009 - Pressemitteilung
Gießener Regierungspräsidium warnt vor sorglosem Umgang.
 

Zu Beginn der Ferien- und Urlaubszeit gibt das Gießener Regierungspräsidium (RP) jetzt wieder Tipps, was beim Kauf und beim Umgang mit Schwimmhilfen und aufblasbaren Wasserspielzeugen unbedingt beachtet werden sollte. „Bereits beim Erwerb von Schwimmhilfen sollte Wert auf sichere und geprüfte Produkte gelegt werden. Ein entsprechendes Qualitätsmerkmal ist neben dem GS-Zeichen auch eine ausführliche Gebrauchsanleitung in deutscher Sprache“, so RP-Mitarbeiter Michael Axmann, der zum Schutz der Verbraucher die Produkte in Mittelhessen regelmäßig unter die Lupe nimmt.

Schwimmwesten sind die sichersten Hilfen für Kinder, um mit dem Kopf über Wasser zu bleiben; allerdings schränken sie die Bewegungsfreiheit erheblich ein. Viele Eltern greifen deshalb zu  Schwimmflügeln. Dabei sollte allerdings darauf geachtet werden, dass diese jeweils zwei Luftkammern besitzen, die bereits vor dem Anlegen vollständig aufzublasen sind. Kinderschwimmsitze hingegen sieht der Experte als besonders kritisch an: „Sollten die Sitze umkippen, können sich die Kinder unter Umständen nicht mehr selbst befreien und die Gefahr wird groß, auch in niedrigstem Wasser zu ertrinken“. Aufblasbare Wasserspielzeuge sind als Schwimmhilfen völlig ungeeignet. Die Artikel, die es in allen denkbaren Größen, Farben, Formen und Preisklassen gibt, haben oft eine sehr glatte Oberfläche, die in Verbindung mit Sonnenöl oder –creme zur gefährlichen Rutschpartie werden kann. Selbst Schlaufen und Griffe bieten dann oft keinen ausreichenden Halt mehr.

„Beim Kauf von Wasserspielzeugen, Schwimmhilfen und -westen sollte grundsätzlich darauf geachtet werden, dass sie neben mehreren Luftkammern über spezielle Ventile verfügen, die sich komplett in das Produkt eindrücken lassen und mittels Rückschlagklappen in den Verschlüssen ein unbeabsichtigtes Ausströmen der Luft verhindern“, erläutert der RP-Mitarbeiter. Auch beim Aufblasen sollten einige Hinweise beachtet werden: „Dieses sollten Erwachsene übernehmen, da sich Kinder hierbei leicht überanstrengen können“, so Axmann weiter. Bevor die Artikel benutzt werden, sollten sie aufgeblasen etwa einen Tag lang an der frischen Luft liegen gelassen werden. So werden Beschädigungen erkennbar und unangenehme sowie schädliche Gerüche von Farben und Restlösungsmitteln können ungehindert verfliegen.

„Am allerwichtigsten ist es aber natürlich, dass Kinder, die noch nicht sicher schwimmen können, ununterbrochen beaufsichtigt werden. Nur das und die Berücksichtigung der Gefahrenhinweise auf den einzelnen Produkten kann einen unbeschwerten Badetag gewährleisten“, appelliert Axmann abschließend.

 


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