Regierungspräsidium Gießen (RP) legt Voraussetzungen für Baugebiet in Rauschenberg-Schwabendorf im Beteiligungsverfahren fest
14.01.2010 - Pressemitteilung
Die Ausweisung des allgemeinen Wohngebietes im Rauschenberger Stadtteil Schwabendorf ist ein entscheidendes Stück voran gekommen. Anlässlich eines Abstimmungstermins, einem sogenannten Clearingverfahren, wurden von den Regionalplanern des Regierungspräsidiums Gießen gemeinsam mit der Stadt Rauschenberg und dem Fachbereich Ländlicher Raum beim Landkreis Marburg-Biedenkopf die Voraussetzungen für die Genehmigung des Baugebietes erarbeitet.
So soll das Baugebiet in einem Bereich, der im Regionalplan als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen ist, entstehen. Hier ist keine andere, als die landwirtschaftliche Nutzung zulässig. Kann die Stadt jedoch den Nachweis erbringen, dass andere Flächen für die Landwirtschaft genauso gut geeignet sind, werden die Landwirtschaftbehörden ihre Bedenken zurückstellen und die Regionalplaner eine Zustimmung erteilen. Außerdem müssen die Unterlagen zur Bauleitplanung hinsichtlich des Immissions- und Artenschutzes vervollständigt werden.
Die Leiterin der Clearingstelle beim Regierungspräsidium Gießen, Susanne Nachtigall, zeigt sich mit dem Ergebnis zufrieden. Wir haben eine Verfahrensweise erarbeitet, die den Trägern öffentlicher Belange Rechnung trägt und die Interessen der Stadt Rauschenberg wahrt, so Nachtigall.