Seit 1973 findet jährlich am 3. März der internationale Tag des Artenschutzes statt. Das Regierungspräsidium Gießen (RP) nimmt dieses Datum zum Anlass, mit einer Ausstellung im Foyer des neuen Gießener Rathauses auf die Belange geschützter Tiere und Pflanzen aufmerksam zu machen. Mit Postern und Flyern wollen die RP-Experten über rechtliche Bestimmungen informieren, nach denen die Haltung von exotischen Tieren zulässig ist. Auch Exponate als Beispiele für sichergestellte illegale Einfuhren werden zu sehen sein.
Am 3. März 1973 wurde das Washingtoner Artenschutzübereinkommens unterzeichnet. Es soll bedrohte wildlebende Tiere und Pflanzen schützen. So verbietet das Abkommen zum Beispiel den Handel mit geschützten Tier- und Pflanzenarten oder ausgestopften Tieren. Auf diese Weise soll die Artenvielfalt geschützt und natürliche Lebensräume erhalten werden.
Die Ausstellung in Gießen wird am 3. März in der Zeit von 9:00 bis 17:00 Uhr im Foyer des Rathauses der Universitätsstadt Gießen (Berliner Platz 1, 35390 Gießen) zu sehen sein.