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Feuer und Flamme für den Naturschutz

12.03.2010 - Pressemitteilung
Regierungspräsidium Gießen informiert über Abflämmen auf der „Hohen Warte“
 

Auf dem Hochplateau der „Hohen Warte" bei Gießen wurden am vergangenen Mittwoch vier von insgesamt 54 Hektar des ehemaligen Standortübungsplatzes für Naturschutzmaßnahmen abgeflämmt. Wie das Regierungspräsidium (RP) Gießen und die Bundesforst-Hauptstelle Schwarzenborn mitteilen, soll mit der Maßnahme der Artenreichtum auf dem ehemaligen Truppenübungsgelände erhalten und gefördert werden. Da Schafe den alten Gras- und Gestrüppfilz nicht fressen, wird er abgeflämmt. Bereits im Februar 2008 waren 18 Hektar des teils mit dornigem Gestrüpp durchsetzten Graslandes derartig behandelt worden. Mit dieser erfolgreichen Aktion, bei der der sogenannte Altgrasfilz verbrannte, entstand Grünland, das nun von Schafen beweidet werden kann.

„Grundsätzlich ist das Abflämmen von Grünland und Äckern sowie jegliches offene Feuer in der Landschaft zum Schutz von Mensch und Natur aber verboten“, erläutert Ulrike Brockerhoff vom Gießener Regierungspräsidium. Sie appelliert ausdrücklich, dieses von der Feuerwehr der Stadt Gießen begleitete, wissenschaftliche Ausnahmeprojekt nicht zum Anlass zu nehmen, selbst zu zündeln! Auf der Hohen Warte sei man ausnahmsweise zu dem Ergebnis gekommen, dass es zum kontrollierten Abflämmen keine Alternative gibt, weil das Gelände durch die militärische Nutzung von Panzerspuren so durchfurcht ist, dass eine Beseitigung des Gestrüpp- und Altgrasfilzes mit land- oder forstwirtschaftlichen Maschinen in großen Teilen nicht möglich ist.

„Zum größtmöglichen Schutz der Tiere und Pflanzen müssen wir beim Abflämmen auf drei Dinge besonders achten“, erklärt Ralf Bauer von der Bundesforst-Hauptstelle Schwarzenborn: „Die Jahreszeit, den optimalen Witterungszeitpunkt und die Windrichtung“. Das Abflämmen werde daher nur im Winter und bei Frost durchgeführt, wenn sich die meisten Tiere in ihre Winterquartiere zurückgezogen haben, so dass sie nicht vom Feuer erfasst werden. Zum größtmöglichen Schutz der Pflanzen und Tiere sollte der Grasfilz trocken und gut brennbar sein, während der Boden und die bodennahe Vegetationsschicht mit Moosen noch so feucht sind, dass das Feuer hier nicht eindringen kann, erläutert Bauer das Procedere. Darüber hinaus wird das Feuer mit dem Wind laufend geführt, so dass es schnell über die Fläche hinweg zieht, ohne große Hitze an den Boden abzugeben.

Auf eine weitere Besonderheit weist das RP noch hin: In den benachbarten nassen Grünlandbereichen brütete in der Vergangenheit die Bekassine, eine in Hessen mittlerweile vom Aussterben bedrohte Vogelart. Die Bekassine meidet die verfilzten Altgrasbestände, die auf der Hohen Warte in den letzten Jahren durch die Vernachlässigung der Nutzung entstanden sind. Durch das Abflämmen und die Wiederaufnahme der Beweidung soll jetzt wieder Lebensraum für diesen und weitere Vögel geschaffen werden. Ob die Maßnahmen zu den gewünschten Zielen führen, werden wissenschaftliche Kontrollen im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörde und ehrenamtliche Beobachtungen zeigen.
 


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