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Regierungspräsidium Gießen legt Lärmaktionsplan vor

11.03.2010 - Pressemitteilung
Witteck: „Eine wichtiger Schritt für künftige Planungen“
 

Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat den Lärmaktionsplan Mittelhessen für den „Bereich Straße“ im Entwurf fertiggestellt. Der Plan liegt vom 15. März bis 15. April in der Behörde, in den Städten Marburg, Gießen und Wetzlar sowie den fünf Landkreisen zur Einsichtnahme aus oder kann auf der Internetseite des Regierungspräsidiums Gießen (www.rpgi.hessen.de, -Öffentliche Bekanntmachungen-) eingesehen werden. Für die Öffentlichkeit besteht bis zum 29. April die Gelegenheit, zum Entwurf schriftlich Stellung zu nehmen. Dies ist auch auf elektronischem Wege auf der Homepage des Regierungspräsidiums Gießen möglich.

„Mit dem vorliegenden Lärmaktionsplan wurde ein erster wichtiger Schritt zur Dokumentation und Bewertung der bestehenden Situation und der Identifizierung von Handlungsschwerpunkten im Regierungsbezirk Gießen getan. Dieser bildet die Grundlage für die Weiterentwicklung der Planungen in den nächsten Jahren“, erläutert Regierungspräsident Dr. Lars Witteck.

Ausgelöst durch die Umgebungslärmrichtlinie der Europäischen Union entstand im Jahr 2007 mit der Lärmkartierung erstmalig ein Überblick über die Lärmsituation an Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Fahrzeugen pro Jahr im Regierungsbezirk Gießen. Auf dieser Grundlage hat das RP den Lärmaktionsplan Mittelhessen erstellt. Er enthält eine Beschreibung der am stärksten belasteten Bereiche, der sogenannten Lärmkonflikte entlang der kartierten Hauptverkehrsstraßen. In Angriff genommene oder in den nächsten Jahren geplante Maßnahmen mit lärmmindernder Wirkung wurden bereits aufgenommen. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen wird der Lärmaktionsplan Mittelhessen, Teilplan Straße, veröffentlicht und ist damit für Behörden und öffentlichen Stellen verbindlich.

Zeitgleich beginnt das Regierungspräsidium Gießen mit der Aufstellung eines Lärmaktionsplanes für den Schienenverkehr. Hierzu können im Rahmen der ersten Öffentlichkeitsbeteiligung Anregungen und Vorschläge bis zum 29. April eingereicht werden. Dies ist ebenfalls auf elektronischem Wege mittels Formular möglich.
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