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Regierungspräsidium appelliert: Sturmschäden am Dach sicher beheben lassen.

02.03.2010 - Pressemitteilung

Die Sturmschäden, die das Sturmtief „Xynthia“ hinterlassen hat, rufen in den nächsten Tagen wieder unzählige Dachdeckerbetriebe auf den Plan. Das Gießener Regierungspräsidium teilt daher aus aktuellem Anlass mit, dass auch bei Ausbesserungsarbeiten und kleineren Dachschäden unbedingt auf die erforderlichen Schutzmaßnahmen zu achten ist. Andernfalls gefährde man in höchstem Maße die Gesundheit der Arbeiter und handele zudem den geltenden Arbeitsschutzvorschriften zuwider.
 
Jörg Heller, als Baukontrolleur und Mitarbeiter der RP-Arbeitsschutzdezernate zuständig für die Überwachung von Baustellen im Landkreis Gießen, hat in den letzten Jahren immer wieder  Arbeiten von Firmen einstellen müssen, die ihre Mitarbeiter „mal kurz“ ohne jegliche Sicherung aufs Dach schickten. Dabei werden bei Ahndung eines solchen Vergehens nicht nur die laufenden Arbeiten gestoppt, sondern es folgt kurze Zeit später auch ein Kostenbescheid für die erteilte Anordnung.

“Als Erklärung für das regelwidrige Vorgehen der Firmen müssen oft die Kosten herhalten, die beim Aufbau eines Fanggerüstes anfallen“, erläutert Heller. Gerüste müssten jedoch nicht immer gestellt werden. „Die für Bedachungsarbeiten anzuwendende Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR) 203 lässt den Verzicht auf Gerüste oder anderweitigen Seitenschutz zu, wenn für die Arbeiten Anseilschutz verwendet wird und nur Tätigkeiten durchge¬führt werden, die nicht mehr als zwei Personentage um¬fassen“, erklärt der RP-Arbeitsschutz-Experte. Hierbei ist laut Heller jedoch noch zu beachten, dass geeignete Anschlageinrich¬tungen vorhanden sein müssen. Jeder Arbeitnehmer muss außerdem im Benut¬zen des Anseilschutzes unterwiesen werden.

Bei Reparaturen an Dächern mit asbesthaltiger Eindeckung sind weitere Schutzmaßnahmen wie das Tragen von Masken und Schutzanzügen erforderlich. Wer diese Hinweise beachtet, kann kostengünstig und sicher arbeiten.
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