Hessen Logo Regierungspräsidium Giessen hessen.de| Inhaltsverzeichnis| Impressum| Kontakt| Hilfe

Anmelden

Regierungspräsidium Gießen informiert:

11.03.2010 - Pressemitteilung
Neues Wasserhaushaltsgesetz verursacht aktuell keine zusätzlichen Kosten für die Gemeinden
 

Die Sorge vieler Bürgermeister, dass durch das zum 1. März 2010 in Kraft getretene neue Wasserhaushaltsgesetz (WHG) den Gemeinden zusätzliche Kosten entstehen, ist unbegründet. Dies teilt das Regierungspräsidium (RP) Gießen mit. So hatten einige Bürgermeister befürchtet, dass sie durch das neue Wasserhaushaltsgesetz gezwungen werden, bestehende Mischkanalsysteme durch Trennsysteme zu ersetzen.

Wie das RP Gießen weiter mitteilt, sieht die neue Vorschrift vor, dass das Niederschlagswasser, ohne mit Schmutzwasser vermischt zu werden, in ein Gewässer eingeleitet werden soll. Damit soll dem Grundsatz der nachhaltigen Niederschlagswasserbeseitigung Rechnung getragen werden. Allerdings handelt es sich hierbei um eine sogenannte Soll-Vorschrift, die ein Abweichen zulässt. Damit soll den unterschiedlichen Verhältnissen vor Ort, wie zum Beispiel einer vorhandenen Mischkanalisation, Rechnung getragen werden. Die gesetzliche Änderung umfasst außerdem nur die Errichtung neuer Anlagen. Bestehende Kanalsysteme sind hiervon nicht betroffen.

***
 


Ministerium der Justiz, für Integration und Europa
© 2010 Regierungspräsidium Gießen. Landgraf - Philipp - Platz 1-7 . 35390 Gießen