15.02.2010 - Pressemitteilung
Das Regierungspräsidium (RP) Gießen hat gestern Bürgermeister Armin Frink einen Lösungsvorschlag für die Realisierung eines Aldi-Neubaus in Hohenahr-Erda unterbreitet. Ursächlich für ein Gespräch im RP war eine Bauvoranfrage des Investors beim Kreisausschuss des Lahn-Dill-Kreises. Diese könne, so die Aufsichtsbehörde, nicht genehmigt werden, da der geltende Bebauungsplan im Gewerbe- und Industriegebiet Erda keine Lebensmittelmärkte zulasse und das Vorhaben den Zielen der Regionalplanung widerspreche.
So ist im Regionalplan Mittelhessen die Kaufkraft als Bewertungskriterium für die Ansiedlung von Lebensmittelmärkten definiert. Die Behörde errechnet diese Kaufkraft aus dem von privaten Haushalten für Konsumzwecke verfügbaren Einkommen. Demnach benötigt die Gemeinde bei einer geplanten Verkaufsfläche von 799,95 Quadratmetern eine freie Kaufkraftreserve in Höhe von 4,4 Millionen Euro. Davon kann die Gemeinde zwei Millionen selbst aufbringen, so dass eine Deckungslücke von 2,4 Millionen Euro besteht.
Die bestehende Kaufkraftdeckungslücke in Höhe von 2,4 Millionen Euro, so der Vorschlag aus dem Regierungspräsidium, könnte in Kooperation mit den benachbarten Gemeinden Biebertal und Bischoffen aufgebracht werden. Sofern es Frink gelänge, die dort nicht gebundenen Kaufkräfte für Nahrungs- und Genussmittel zusammenzulegen, würde das Regierungspräsidium nach einer Änderung des Bebauungsplanes eine Zustimmung aus regionalplanerischer Sicht erteilen.
Als Aufsichtsbehörde sind wir verpflichtet, die Rechtmäßigkeit solcher Vorhaben zu prüfen und, wie im vorliegenden Fall, regelnd einzugreifen. Ich bin aber froh, der Gemeinde einen Ausweg aufzeigen zu können, sagte Abteilungsleiter Henning Bick. So bündele das RP aufgrund seiner überregionalen Aufgaben Wissen, das ihm erlaube, regionale Ziele mit zu steuern.
In dieser interkommunalen Kooperation wird der Standort Erda von den Experten aus dem RP befürwortet, da nur mit diesem Lösungsvorschlag eine ausreichende Versorgung von Frankenbach, Erda und Bischoffen gewährleistet sei. Biebertal sei damit in seiner Planung zur Grundversorgung nicht eingeschränkt.
***
Regierungspräsidium Gießen