Die Zuständige Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz
Die Zuständige Stelle nach § 73 Berufsbildungsgesetz war bis zum 31. Dezember 2004 als eigenständiges Dezernat 23 tätig und wurde im Zuge der Neuorganisation zum 1. Januar 2005 in das Dezernat 21 integriert.
Zu den Aufgaben der Zuständigen Stelle gehört die hessenweite Beratung und Überwachung in allen berufsbildungsrechtlichen Angelegenheiten der Ausbildungsberufe
Verwaltungsfachangestellte/-r,
Fachangestellte/-r für Bürokommunikation und
Fachangestellte/-r für Medien- und Informationsdienste
sowie der beruflichen Fortbildung in den Bereichen
Ausbildereignungsprüfung,
Fortbildungsprüfung zur/zum Verwaltungsfachwirt/-in und
Geprüfte Fachkraft für Arbeits- und Berufsförderung in Werkstätten für behinderte Menschen.
Außerdem bearbeitet das Dezernat auch Anträge auf
Anerkennung von Hochschuldiplomen für die Laufbahnen in Hessen nach der europäischen Richtlinie 89/48 EWG, die eine mindestens dreijährige Berufsausbildung abschließen.
Rechtsgrundlage ist das Berufsbildungsgesetz (BBiG) vom 23. März 2005 (BGBl. I S. 931) in der jeweils aktuellen Fassung.