Junge Ziegen liegen auf der Weide.

Aufgaben, Rechtsgrundlagen und Zuständigkeiten

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Der Tierschutz nimmt in unserer Gesellschaft einen hohen Stellenwert ein. Dies spiegelt sich auch in der Aufnahme des Tierschutzes im Artikel 20a des Grundgesetzes wider.

Die Gesetzgebung zum Tierschutz dient dem Schutz und dem Wohlbefinden des Tieres und regelt das Verhalten des Menschen gegenüber dem Tier.

Niemand darf einem Tier ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden oder Schäden zufügen. Wer ein Tier halten oder betreuen will, muss es im Hinblick auf Ernährung, Pflege und Verhalten artgerecht unterbringen. Dazu sind entsprechende Fähigkeiten und Kenntnisse erforderlich.

Die Umsetzung des Tierschutzgesetzes wird in der Regel von den Fachdiensten für Veterinärwesen und Verbraucherschutz überwacht.

Diese sind im Bezirk des Regierungspräsidiums bei den folgenden Landkreisen angesiedelt:

Das Regierungspräsidium Gießen hat als Mittelbehörde die Fachaufsicht über die Landkreise im Bereich Veterinärwesen und Verbraucherschutz. Unser Veterinärdezernat überwacht die einheitliche Durchführung der tierschutzrechtlichen Kontrollen in den Landkreisen. Außerdem beraten wir die Landkreise in Grundsatzfragen wie Tiertransportkontrollen, Tierschutz bei der Schlachtung sowie bei auftretenden Problemen in der Überwachung. Wir koordinieren außerdem die Berichterstattung der Landkreise an das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Haben Sie Fragen oder eine Meldung zu wildlebenden Arten oder Exoten, wenden Sie sich bitte an den Artenschutz beim RP Gießen.

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