Eine Drohne, die vor einer Gruppe von Bäumen fliegt

Regierungspräsidium Gießen

RP Gießen erlässt Allgemeinverfügung zur Rettung von Wildtieren mithilfe von Drohnen

Bislang wurde jeder Einzelfall geprüft

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Gießen. Für Landwirte steht die erste Mahd von Wiesen an. Dabei müssen sie sicherstellen, dass keine Jungtiere verletzt oder getötet werden. Zu diesem Zweck werden mittlerweile vermehrt Drohnen mit Wärmebildkameras eingesetzt, um die Tiere schnell und zielsicher zu lokalisieren. Auch in Naturschutz- und Natura-2000-Gebieten in den fünf mittelhessischen Landkreisen – in denen normalerweise das Betreten untersagt ist – konnte dieses Verfahren bisher stattfinden, jedoch nur nach einer Bewertung jedes Einzelfalls. Das Regierungspräsidium Gießen hat das Verfahren für die Rettung von Wildtieren wie Rehkitzen und Junghasen in Schutzgebieten nun wesentlich vereinfacht und durch eine Allgemeinverfügung nach Paragraf 21 der Luftverkehrsordnung seine Zustimmung erteilt, Tiere in Schutzgebieten mittels Drohne zu retten.

Die Allgemeinverfügung richtet sich an Vereine, Jagdverbände und Landnutzungsberechtigte, die unter größtmöglicher Schonung mittels Wärmebildtechnik hilflose Wildtiere aufspüren und so retten können. In Zusammenarbeit mit den zuständigen Behörden konnte nun landesweit das Verfahren zur Wildtierrettung in Schutzgebieten entbürokratisiert werden. Bereits in der nächsten Ausgabe des Staatsanzeigers wird die Allgemeinverfügung veröffentlicht.

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Oliver Keßler

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