Ein Ausbilder zeigt zwei Auszubildenden einen Arbeitsvorgang in der Produktion.

Regierungspräsidium Gießen

Schülerpraktika in Betrieben: RP informiert über Vorgaben zum Arbeitsschutz

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Arbeitsschutz ist ein Thema, das vom ersten Kontakt mit der Berufswelt eine große Rolle spielt, gerade auch für Jugendliche

Günter Foth Arbeitsschutzexperte im RP Gießen

Gießen/Mittelhessen. Was will ich nach dem Abschluss machen? Betriebspraktika sind für Schülerinnen und Schüler eine gute Möglichkeit, um sich beruflich orientieren zu können und erste Erfahrungen mit der Arbeitswelt zu sammeln. „Das ist auch in Zeiten von Corona wichtig“, sagt der Gießener Regierungspräsident Dr. Christoph Ullrich. Er appelliert daher besonders an Unternehmen, jungen Menschen trotz anhaltend hoher Infektionszahlen ein Praktikum zu ermöglichen. Damit es ein interessanter Einblick in die Arbeitswelt ohne gesundheitliche Folgen wird, informiert das Dezernat Arbeitsschutz des Regierungspräsidiums Gießen zudem über Vorgaben zum Arbeitsschutz.

„Arbeitsschutz ist ein Thema, das vom ersten Kontakt mit der Berufswelt eine große Rolle spielt, gerade auch für Jugendliche“, sagen die Arbeitsschutzexperten Günter Foth, Sascha Dietz und Sarah Haustein vom RP Gießen. „Dazu gehören auch Regelungen über die Arbeitszeit, denn für jugendliche Arbeitnehmer gelten strengere Vorschriften.“ Schülerinnen und Schüler, die das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen im Rahmen eines Schülerbetriebspraktikums täglich höchstens sieben Stunden arbeiten (35-Stunden-Woche). Für die älteren Schulpraktikanten gilt ein Achtstundentag (40-Stunden-Woche). Unterschiede gibt es auch bei den Pausenregelungen. „Bei Arbeitszeiten von mehr als viereinhalb Stunden dauern die Pausen insgesamt 30 Minuten. Wird mehr als sechs Stunden gearbeitet, betragen die Pausen insgesamt mindestens eine Stunde.“ Grundsätzlich gilt: Keine Pause darf kürzer als 15 Minuten sein.

In vielen Betrieben ist eine besondere Arbeitsbekleidung vorgeschrieben. Die Jugendlichen sollten sich schon vor Beginn des Praktikums informieren, welche Kleidung für den Betrieb gefordert wird. „In einem metallverarbeitenden Betrieb ist etwa auf festes Schuhwerk und enganliegende Kleidung und keine losen Bänder oder Gürtel zu achten“, erklären die Arbeitsschutz-Experten. Werden in einem Betrieb Sicherheitsschuhe gefordert, stellt der Betrieb diese im Regelfall zur Verfügung. Ist das nicht der Fall und übernehmen das auch nicht die Eltern, muss der Schulträger die Kosten für die notwendige persönliche Schutzausrüstung übernehmen.

Handy am besten zu Hause lassen

Ein sensibles Thema für Jugendliche: Handy oder Smartphone sollten sie am besten zu Hause lassen oder im Betrieb an einem geeigneten Ort ablegen. „Für junge Menschen ist das Handy heutzutage ein dauerhafter Begleiter. Hier kann es im Gegensatz zur Schule nicht nur für Lehrkräfte lästig sein, es kann auch zu vermeidbaren Unfällen kommen.“ Gerade jugendliche Berufsneulinge können durch die Sozialen Medien häufiger abgelenkt werden.

Auch für den Start des Praktikums gibt es gesetzliche Regeln. Am ersten Tag ist der Betrieb verpflichtet, den Jugendlichen zu unterweisen. „Hierbei werden dann besondere Gefahren, die im Betrieb auftreten können, besprochen, zum Beispiel der Staplerverkehr im Betrieb.“ Aber auch allgemein übliche Verhaltensweisen, wie der Umgang mit persönlicher Schutzausrüstung oder Verhaltensweisen bei Feuer in dem Betrieb, werden den Jugendlichen erklärt. „Das ist an der Stelle wichtig, weil es Kindern und Jugendlichen noch an der erforderlichen Erfahrung und dem notwendigen Sicherheitsbewusstsein mangelt.“

Weiter dürfen die Schulpraktikanten keiner erheblichen körperlichen Belastung ausgesetzt werden. Lasten dürfen nicht getragen werden, wenn sie regelmäßig das maximale Lastgewicht von 7,5 Kilogramm oder gelegentlich höchstens zehn Kilogramm überschreiten. Zu berücksichtigen ist auch, ob die Tätigkeit in einer ungünstigen Körperhaltung ausgeführt wird.

RP-Mitarbeiter kontrollieren regelmäßig

„Dass Arbeitsschutz bei Betriebspraktika eingehalten wird, ist leider nicht selbstverständlich“, berichten die Arbeitsschützer aus jahrelanger Erfahrung. Deshalb kontrollieren Mitarbeiter des Regierungspräsidiums regelmäßig, ob die gesetzlichen Bestimmungen in Betrieben genügend beachtet werden. „Damit wollen wir die Betriebe auch sensibilisieren. Wenn wir es schaffen, mit diesen Kontrollen nur einen einzigen – schlimmstenfalls tödlichen – Betriebsunfall zu verhindern, haben wir schon viel erreicht.“

Eltern sowie Schülerinnen und Schüler können sich bei weiteren Fragen an die Dezernate für Arbeitsschutz beim Regierungspräsidium Gießen wenden. Faltblätter zum Thema Betriebspraktika gibt es im Internet unter https://arbeitswelt.hessen.de/arbeitsschutz/sozialer-arbeitsschutz/jugendarbeitsschutz/Öffnet sich in einem neuen Fenster. Für interessierte Schulen im Regierungsbezirk können auf Anfrage Vortragsreihen angeboten werden. Ansprechpartner sind Günter Foth, Sascha Dietz und Sarah Haustein unter den Telefonnummern 0641 303-8664, -3259 und -3288.

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