Verbraucherinformation

Verbraucherinformationsgesetz

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Nach dem Verbraucherinformationsgesetz müssen zuständige Behörden die Verbraucherinnen und Verbraucher informieren, wenn Verstöße gegen das Lebensmittel- oder Futtermittelrecht vermutet werden.

Dies ist der Fall, wenn der hinreichend begründete Verdacht besteht, dass

  • im Lebensmittelrecht festgelegte zulässige Grenzwerte, Höchstgehalte oder Höchstmengen an Fremdstoffen überschritten wurden oder
  • gegen sonstige Vorschriften des Lebensmittelrechts in Bezug auf Gesundheitsgefahren, Verbrauchertäuschung oder Hygiene, verstoßen wurde

Die Informationen beinhaltet tdie Bezeichnung des Lebens- bzw. Futtermittels und nennt denHersteller bzw. die Firma, die das Produkt in den Verkehr gebracht hat..

Zuständig für die Information der Öffentlichkeit ist bei Verstößen gegen lebensmittelrechtliche Vorschriften in der Regel die bei den Landkreisen bzw. kreisfreien Städten angesiedelte Lebensmittelüberwachungsbehörde. Für Futtermittel ist das Regierungspräsidium Gießen die zuständige Behörde.

Das Land Hessen hat eine eigene Informationsplattform zur Verfügung gestellt, die auch von einem großen Teil der örtlichen Überwachungsbehörden sowie dem Regierungspräsidium Gießen genutzt wird. Sie können die notwendigen Informationen ab sofort unter www.lebensmittelinformationen.hessen.deÖffnet sich in einem neuen Fenster abrufen.

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